Was kostet ein Transport? Das hängt selten nur davon ab, wie schwer die Ware ist – sondern oft davon, wie viel Platz sie einnimmt. Genau hier kommt das frachtpflichtige Gewicht ins Spiel. Wir erklären, wie es sich aus gewogenem Gewicht und Volumengewicht ergibt, mit welcher Formel Sie es berechnen – und warum leichte, aber sperrige Sendungen trotzdem teuer werden können.
Jedes Transportmittel hat zwei Grenzen: ein maximales Gesamtgewicht und ein begrenztes Ladevolumen. Ein Lkw-Auflieger ist irgendwann „voll" – entweder weil das zulässige Gesamtgewicht erreicht ist, oder weil der Laderaum trotz geringen Gewichts keinen Kubikmeter mehr hergibt. Damit eine Spedition ihre Kapazität fair kalkulieren kann, wird für die Frachtberechnung nicht einfach das Wiegegewicht herangezogen, sondern der jeweils größere von zwei Werten.
Für die Preisbildung sind drei Gewichtsangaben entscheidend:
Das Volumengewicht ergibt sich aus dem Volumen der Sendung und einem festgelegten Umrechnungsfaktor, der je nach Verkehrsträger unterschiedlich ist:
Der Faktor ist standardisiert bzw. vertraglich vereinbart – siehe Tabelle.
| Verkehrsträger | 1 m³ entspricht | Faktor (Volumen × Faktor) |
|---|---|---|
| Luftfracht (IATA) | 167 kg | 167 |
| Seefracht (LCL) | 1.000 kg | 1.000 |
| Straßengüterverkehr (Stückgut) | ca. 330 kg | ca. 330 |
Der Hintergrund: In der Luftfracht ist Platz besonders knapp – deshalb schlägt schon ein Kubikmeter mit 167 kg zu Buche. In der Seefracht gilt die Regel „1 m³ oder 1 Tonne, je nachdem was höher ist" (die sogenannte Frachttonne bzw. Revenue Ton). Im Straßengüterverkehr rechnet man gröber – oder über den Lademeter.
Eine Sendung misst 1,2 × 1,0 × 1,0 m und wiegt 180 kg.
Gewogenes Gewicht 180 kg, Volumengewicht 1.200 kg → frachtpflichtig sind 1.200 kg. Die Sendung ist „leicht, aber sperrig" und wird nach Volumen abgerechnet.
Im europäischen Landverkehr ist der Lademeter (LDM) das gebräuchlichste Maß. Ein Lademeter entspricht einem Meter Ladefläche über die volle Breite und Höhe des Aufliegers. Ein Standard-Sattelzug hat rund 13,6 Lademeter. Als grobe Umrechnung gilt:
Unsicher, was Ihre Sendung wirklich kostet?
Schicken Sie uns die Maße und das Gewicht – wir berechnen das frachtpflichtige Gewicht und nennen Ihnen einen belastbaren Preis.
Wer Verpackung und Palettierung optimiert, spart bares Geld: Jeder ungenutzte Kubikmeter wird mitbezahlt. Umgekehrt gilt – realistische Maß- und Gewichtsangaben bei der Anfrage vermeiden Nachberechnungen. Drei Punkte lohnen sich immer:
Weniger Luft in der Verpackung senkt das Volumengewicht direkt.
Falsche Angaben führen zu Nachberechnung – und im Zweifel zu Verzögerungen bei der Verladung.
Bei leichter, sperriger Ware kann See- statt Luftfracht oder eine Sammelladung deutlich günstiger sein – bei Vollcontainern lohnt der Blick auf die richtige Containerwahl und Beladung. Achten Sie außerdem auf korrekte Gewichtsangaben im CMR-Frachtbrief – Abweichungen führen zu Nachberechnungen. Genau dazu beraten wir Sie.
Man vergleicht das tatsächlich gewogene Gewicht mit dem Volumengewicht und nimmt den höheren Wert. Das Volumengewicht ergibt sich aus Länge × Breite × Höhe (in m) × Umrechnungsfaktor des Verkehrsträgers (Luftfracht 167, Seefracht 1.000, Straße ca. 330 kg je m³).
Das Volumengewicht berechnet sich aus Länge × Breite × Höhe der Sendung (in Metern) multipliziert mit dem Umrechnungsfaktor des Verkehrsträgers. Bei Seefracht sind das 1.000 kg je m³, bei Luftfracht 167 kg je m³ und im Straßengüterverkehr rund 330 kg je m³. Beispiel Seefracht: 1,2 m³ × 1.000 = 1.200 kg Volumengewicht.
Das tatsächliche (gewogene) Gewicht ist das reale Bruttogewicht der Sendung. Das Volumengewicht ist ein aus dem Rauminhalt berechnetes Rechengewicht, das den Platzbedarf abbildet. Abgerechnet wird der höhere der beiden Werte.
In der LCL-Seefracht gilt die Regel „1 Kubikmeter oder 1 Tonne, je nachdem was höher ist“ (Revenue Ton). Ein Kubikmeter entspricht also 1.000 kg Volumengewicht.
Weil in der Luftfracht Platz besonders knapp ist: Schon ein Kubikmeter wird mit 167 kg Volumengewicht angesetzt (Faktor 6.000). Leichte, aber voluminöse Sendungen werden deshalb fast immer nach Volumen abgerechnet.
Autor
Anika Sander
Head of Sales · Engemann u. Co.
Anika Sander verantwortet den Vertrieb bei Engemann u. Co. und begleitet Kunden von der ersten Anfrage bis zur laufenden Disposition. In der GrundlagENCOach-Serie erklärt sie Speditions- und Logistikrecht praxisnah und verständlich.