Ein Lkw von Deutschland in die Türkei oder nach Zentralasien quert mehrere Zollgrenzen. Ohne ein durchgängiges Transitverfahren würde er an jeder davon gestoppt, kontrolliert und neu verzollt. Das Carnet TIR löst genau das. Wir erklären, was es ist, wie das TIR-Verfahren abläuft, welche Voraussetzungen gelten und in welchen Ländern es funktioniert.
Das Carnet TIR ist das Trägerdokument eines internationalen Zolltransitverfahrens auf Basis des TIR-Übereinkommens von 1975 (UNECE). „TIR" steht für Transports Internationaux Routiers. Der Kern: Waren werden unter Zollverschluss durch mehrere Länder transportiert, ohne an jeder Grenze verzollt zu werden. Abgesichert ist das Ganze über eine internationale Bürgschaftskette, organisiert vom Weltverband IRU – im Fall der Fälle sind die Zollabgaben garantiert.
Beim Beladen wird die Ladeeinheit vom Zoll geprüft und verplombt – der Container muss dafür verschließbar sein (siehe Container beladen & kontrollieren). Das Carnet TIR begleitet den Transport – meist gemeinsam mit dem CMR-Frachtbrief; an jeder Grenze kontrollieren die Zollbehörden nur die Unversehrtheit der Zollsiegel und trennen einen Abschnitt (Voucher) aus dem Carnet heraus. Solange die Plomben intakt sind, entfällt die aufwändige Warenkontrolle und die Hinterlegung von Zollsicherheiten in jedem Durchfahrtsland. Am Ziel wird die Sendung regulär zollrechtlich abgefertigt.
Dem TIR-Übereinkommen gehören über 75 Vertragsparteien an – von der EU über die Türkei, den Westbalkan und die GUS-Staaten bis nach Zentralasien und in den Nahen Osten. Gerade auf den langen Relationen Richtung Osteuropa, Kaukasus und Zentralasien spielt TIR seine Stärken aus, weil dort viele Zollgrenzen auf einer Strecke liegen. Für die Verkehre von Enco und Engemann East ist es deshalb ein Standardwerkzeug.
Transporte nach Osteuropa, in die Türkei oder GUS?
Wir übernehmen Transitabwicklung mit Carnet TIR und die komplette Zolldokumentation für Ihre Fernverkehre.
Das Carnet TIR ist das Trägerdokument eines internationalen Zolltransitverfahrens nach dem TIR-Übereinkommen von 1975. Waren werden unter Zollverschluss durch mehrere Länder befördert, ohne an jeder Grenze verzollt zu werden; abgesichert wird das über eine internationale Bürgschaftskette (IRU).
Die Ladeeinheit wird beim Beladen vom Zoll geprüft und verplombt. An jeder Grenze kontrollieren die Behörden nur die Unversehrtheit der Zollsiegel und trennen einen Carnet-Abschnitt heraus. Solange die Plomben intakt sind, entfallen Warenkontrolle und Sicherheitshinterlegung im Durchfahrtsland. Am Ziel erfolgt die reguläre Zollabfertigung.
Dem TIR-Übereinkommen gehören über 75 Vertragsparteien an – von der EU über die Türkei und den Westbalkan bis zu den GUS-Staaten, Zentralasien und dem Nahen Osten. Besonders auf langen Ost-Relationen mit vielen Zollgrenzen ist TIR das Standardverfahren.
Erforderlich sind ein zugelassenes, verschließbares Fahrzeug bzw. ein zugelassener Container, ein gültiges Carnet TIR aus dem Garantiesystem, ein zur TIR-Nutzung bewilligtes Transportunternehmen sowie die Beachtung von Sonderregeln für hochsteuerbare Güter.
Autor
Thorben Zieger
Osteuropa- & GUS-Verkehre · Engemann East
Thorben Zieger steuert die Verkehre nach Osteuropa, in die GUS-Staaten und Richtung Zentralasien. Er kennt Grenzabläufe, Zolldokumente und Transitwege aus dem täglichen Betrieb.