ENGEMANN u. CO. Pharmalogistik GmbH
Die ENGEMANN u. CO. Pharmalogistik GmbH arbeitet ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017).
Die ADSp 2017 Ziffer 23 begrenzt die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB auf 8,33 SZR/kg je Schadenfall oder Schadenereignis bis zu 1,25 Millionen oder 2,5 Millionen Euro, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei multimodalen Transporten mit Seebeförderung gilt eine Begrenzung auf 2 SZR/kg.
§ 1 – Mindestlohnpflicht
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmern und Leiharbeitnehmern während der Vertragslaufzeit den gesetzlichen Mindestlohn gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes rechtzeitig zu zahlen.
§ 2 – Vertragsstrafe
Bei schuldhaften Verstößen gegen die Mindestlohnpflicht kann der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in einer von ihm nach billigem Ermessen zu bestimmenden, gerichtlich überprüfbaren Höhe verlangen.
§ 3 – Nachunternehmer
Der Auftragnehmer darf Nachunternehmer oder Arbeitnehmerüberlasser nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers einsetzen. Bei Zustimmung hat der Auftragnehmer Firma und Sitz des Nachunternehmers / Arbeitnehmerüberlassers mitzuteilen und sicherzustellen, dass diese die Leistungen selbstständig und unter Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns erbringen.
§ 4 – Vertragsstrafe für Nachunternehmer
Für Verstöße durch Nachunternehmer oder Arbeitnehmerüberlasser gelten die Vertragsstraferegeln aus § 2 entsprechend.
§ 5 – Freistellung
Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Verstößen des Auftragnehmers oder seiner Nachunternehmer gegen die gesetzliche Mindestlohnpflicht entstehen.
Gerichtsstand ist Düsseldorf.