Engemann East · Spezialist für Osteuropa & Zentralasien
Hilden (NRW)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ENGEMANN EAST GmbH & Co. KG

Grundlage

Die ENGEMANN EAST GmbH & Co. KG arbeitet ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017).

Die ADSp 2017 Ziffer 23 begrenzt die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB auf 8,33 SZR/kg je Schadenfall oder Schadenereignis bis zu 1,25 Millionen oder 2,5 Millionen Euro, je nachdem, welcher Betrag höher ist, sowie bei multimodalen Transporten mit Seebeförderung auf 2 SZR/kg.

Rahmenvereinbarung – Mindestlohn und Nachunternehmer

§ 1 – Mindestlohnpflicht

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmern und Leiharbeitnehmern während der Vertragslaufzeit den gesetzlichen Mindestlohn gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes rechtzeitig zu zahlen.

§ 2 – Vertragsstrafe

Bei schuldhaften Verstößen gegen die Mindestlohnpflicht kann der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in einer von ihm nach billigem Ermessen zu bestimmenden, gerichtlich überprüfbaren Höhe verlangen.

§ 3 – Nachunternehmer

Der Auftragnehmer darf Nachunternehmer oder Arbeitnehmerüberlasser nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers einsetzen. Bei Zustimmung hat der Auftragnehmer Firma und Sitz des Nachunternehmers / Arbeitnehmerüberlassers mitzuteilen und sicherzustellen, dass diese die Leistungen selbstständig und unter Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns erbringen.

§ 4 – Vertragsstrafe für Nachunternehmer

Für Verstöße durch Nachunternehmer oder Arbeitnehmerüberlasser gelten die Vertragsstraferegeln aus § 2 entsprechend.

§ 5 – Freistellung

Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Verstößen des Auftragnehmers oder seiner Nachunternehmer gegen die gesetzliche Mindestlohnpflicht entstehen.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Düsseldorf.

Downloads

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